Auftrag der Internen Revision
Aus Revision-Online
Angelehnt an die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
Die Interne Revision hat
- das interne Kontrollsystem
- das Risikomanagementsystem
- das Controllingsystem
- das Berichtswesen und Informationssystem
- das Finanz- und Rechnungswesen
- betriebliche Richtlinien, Ordnungen und Vorschriften
- Vorkehrungen zum Schutz der Vermögensgegenstände
hinsichtlich
- Wirksamkeit,
- Wirtschaftlichkeit,
- Angemessenheit
- und der Einhaltung gesetzlicher und sonstiger Regelungen (z.B. aufsichtsrechtliche Vorgaben)
aller Betriebsbereiche des Unternehmens unter Berücksichtigung des Umfangs und des Risikogehaltes zu prüfen und zu beurteilen.
Sie kann Beratungsaufgaben übernehmen soweit dies nicht im Konflikt mit ihren Prüfungsaufgaben steht.
Übergeordnetes Kapitel: Auftrag, Rechte, Pflichten und Ziele